EUDAMED-Registrierungsleitfaden 2026: Vollstaendige Anleitung fuer Medizinproduktehersteller
Dr. Martin Walter
CEO & Managing Partner · 8. März 2026 · 15 Min. Lesezeit

Die Europaeische Datenbank fuer Medizinprodukte, bekannt als EUDAMED, stellt das ambitionierteste Transparenz- und regulatorische Dateninfrastrukturprojekt dar, das je im Medizinproduktesektor unternommen wurde. Gegruendet auf Grundlage von Artikel 33 der Verordnung (EU) 2017/745 (der Medizinprodukteverordnung, kurz MDR) und gespiegelt in der Verordnung (EU) 2017/746 (der In-vitro-Diagnostika-Verordnung, kurz IVDR), ist EUDAMED als zentralisierte europaeische Plattform fuer den Austausch und die Verarbeitung von Informationen ueber Medizinprodukte auf dem EU-Markt konzipiert. Die Datenbank konsolidiert die zuvor fragmentierten nationalen Register und disparaten Datenquellen in ein einziges, miteinander verbundenes System, das Regulierungsbehoerden, Benannten Stellen, Wirtschaftsakteuren und letztlich der Oeffentlichkeit dient. Das Verstaendnis von EUDAMED ist fuer jeden Hersteller, der beabsichtigt, Medizinprodukte auf dem europaeischen Markt in Verkehr zu bringen, nicht mehr optional. Die Datenbank ist das regulatorische Rueckgrat des MDR-Oekosystems, und Hersteller, die sich nicht rechtzeitig und kompetent damit befassen, riskieren den vollstaendigen Verlust ihres Marktzugangs. Dieser Leitfaden bietet eine gruendliche, praxisorientierte Anleitung dazu, was EUDAMED ist, was der verbindliche Meilenstein im Mai 2026 beinhaltet, wie der Registrierungsprozess funktioniert und was Hersteller jetzt tun muessen, um vorbereitet zu sein.
Die Rechtsgrundlage fuer EUDAMED ist in MDR Artikel 33 verankert, der die Europaeische Kommission verpflichtet, die Datenbank einzurichten, zu pflegen und zu verwalten. Die Verordnung legt fest, dass EUDAMED aus mehreren interoperablen elektronischen Systemen bestehen soll, die gemeinsam den gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts abdecken -- von der erstmaligen Herstellerregistrierung bis hin zur Post-Market-Surveillance und Vigilanzberichterstattung. Der Zweck ist vielfaeltig: EUDAMED ermoeglicht es zustaendigen Behoerden, ihre regulatorischen Aufgaben mit Zugang zu vollstaendigen und konsistenten Daten wahrzunehmen, es foerdert die Transparenz, indem bestimmte Produktinformationen oeffentlich zugaenglich gemacht werden, es unterstuetzt die Koordination der Marktueberwachung zwischen den Mitgliedstaaten, und es bietet einen Mechanismus fuer die eindeutige Identifizierung und Rueckverfolgbarkeit von Produkten durch das System der einmaligen Produktidentifizierung (Unique Device Identification, UDI). Die Verordnung legt ausserdem fest, dass EUDAMED vollstaendig funktionsfaehig sein muss, bevor die davon abhaengigen Pflichten anwendbar werden. Diese Konditionalitaet war die Ursache fuer erhebliche Zeitplanverschiebungen, da die Kommission und die Mitgliedstaaten mit der technischen Komplexitaet der Bereitstellung eines Systems gerungen haben, das den regulatorischen Anforderungen entspricht. Der urspruengliche Zeitplan sah vor, dass EUDAMED bis Maerz 2020 vollstaendig funktionsfaehig sein sollte, doch aufeinanderfolgende Verzoegerungen verschoben den verbindlichen Starttermin. Das aktuell bestaetigte verbindliche Datum fuer die vollstaendige EUDAMED-Nutzung ist Mai 2026 -- ein Termin, der nun unverschiebbar ist und den Hersteller mit der gebotenen Dringlichkeit behandeln muessen.
Der verbindliche Termin im Mai 2026 markiert den Zeitpunkt, ab dem alle Wirtschaftsakteure -- insbesondere Hersteller, Bevollmaechtigte und Importeure -- ihre EUDAMED-Pflichten gemaess MDR und IVDR erfuellen muessen. Vor diesem Datum war EUDAMED fuer bestimmte Module in freiwilliger Kapazitaet betriebsbereit, wobei die Akteurregistrierung und die UDI-/Produktregistrierung seit ihren jeweiligen Startdaten verfuegbar waren. Ab Mai 2026 werden die Pflichten jedoch rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass Hersteller ihre Akteurregistrierung abgeschlossen haben muessen, UDI-DI-Daten fuer alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Produkte einreichen muessen und EUDAMED fuer die in der Verordnung festgelegten Funktionen nutzen muessen, einschliesslich der Registrierung von Bescheinigungen, die von Benannten Stellen ausgestellt wurden, der Einreichung von Antraegen fuer klinische Pruefungen, sofern zutreffend, sowie der Meldung schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmassnahmen im Feld ueber das Vigilanzmodul. Die Folgen der Nichteinhaltung sind erheblich. Ein Hersteller, der sich nicht in EUDAMED registriert hat oder es versaeumt, die erforderlichen UDI-Daten einzureichen, verstoesst gegen die MDR. Zustaendige Behoerden haben die Befugnis, die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt einzuschraenken oder zu verbieten, Korrekturmassnahmen zu verlangen und Verwaltungsstrafen gemaess nationalem Recht zu verhaengen. Fuer Hersteller, die den EUDAMED-Registrierungsprozess noch nicht begonnen haben, schliesst sich das Zeitfenster fuer eine geordnete Vorbereitung rasch.
EUDAMED ist um sechs miteinander verbundene Module strukturiert, von denen jedes eine eigene regulatorische Funktion erfuellt, die aber alle durch gemeinsame Datenelemente wie die Einmalige Registrierungsnummer (SRN) und die Basis-UDI-DI verknuepft sind. Das Verstaendnis dieser sechs Module ist fuer jeden Hersteller, der seine EUDAMED-Strategie plant, unerlaesslich. Das erste Modul ist die Akteurregistrierung, die als Zugang zu allen anderen EUDAMED-Funktionen dient. Jeder Wirtschaftsakteur, ob Hersteller, Bevollmaechtigter, Importeur oder Hersteller von Systemen oder Behandlungseinheiten, muss sich als Akteur in EUDAMED registrieren und eine SRN erhalten, bevor er irgendeine andere Aktion im System durchfuehren kann. Die SRN ist eine eindeutige, systemgenerierte Kennung, die den Akteur mit all seinen Produkten, Bescheinigungen und regulatorischen Einreichungen innerhalb von EUDAMED verknuepft. Die Akteurregistrierung erfordert die Uebermittlung detaillierter organisatorischer Informationen, einschliesslich des rechtlichen Namens und der Anschrift der Einrichtung, der Identitaet der Person, die fuer die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortlich ist (PRRC) gemaess MDR Artikel 15, der Kontaktdaten und der Rolle des Akteurs in der Lieferkette. Fuer Hersteller mit Sitz ausserhalb der EU muss die Registrierung durch ihren Bevollmaechtigten erfolgen, der innerhalb der EU ansaessig sein muss und bestimmte rechtliche Pflichten gemaess MDR Artikel 11 uebernimmt.
Das zweite Modul ist die UDI-/Produktregistrierung, das datenintensivste Modul und dasjenige, das den groessten laufenden operativen Einsatz von Herstellern erfordert. Im Rahmen dieses Moduls muessen Hersteller jedes Produkt und jede Produktvariante, die sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, registrieren, indem sie die Basis-UDI-DI und die zugehoerigen UDI-DI-Datenelemente in EUDAMED uebermitteln. Die Basis-UDI-DI ist die primaere Kennung eines Produktmodells innerhalb von EUDAMED, waehrend die UDI-DI die spezifische Version oder Konfiguration eines Produkts auf Verpackungsebene identifiziert. Die Datenelemente, die fuer jedes Produkt uebermittelt werden muessen, umfassen unter anderem den Produktnamen und die Produktbeschreibung, die Risikoklasse, das anwendbare Konformitaetsbewertungsverfahren, die beteiligte Benannte Stelle (sofern zutreffend), Informationen zum klinischen und bestimmungsgemaessen Zweck, MRT-Kompatibilitaets- und Sicherheitsinformationen, ob das Produkt Arzneimittel, Gewebe oder Blutderivate enthaelt, den Produktstatus (auf dem Markt, nicht mehr in Verkehr gebracht usw.) und Verweise auf anwendbare Bescheinigungen. Dieses Modul verlangt von Herstellern ausserdem die Angabe ihrer UDI-Vergabestelle (GS1, HIBCC, ICCBBA oder IFA) und die Sicherstellung, dass die UDI-Daten in EUDAMED mit den an die entsprechende UDI-Datenbank uebermittelten UDI-Daten uebereinstimmen. Der Umfang der fuer eine einzelne Produktregistrierung erforderlichen Daten ist betraechtlich, und fuer Hersteller mit grossen Produktportfolios ist die Aufgabe, EUDAMED mit praezisen UDI-Daten fuer jedes Produkt, jede Variante und jede Verpackungsebene zu befuellen, ein erhebliches operatives Unterfangen, das nicht unterschaetzt werden darf.
Das dritte Modul umfasst Benannte Stellen und Bescheinigungen. Dieses Modul enthaelt Informationen ueber benannte Benannte Stellen, den Umfang ihrer Benennung und die von ihnen ausgestellten Bescheinigungen. Waehrend die primaere Dateneingabeverantwortung fuer dieses Modul bei den Benannten Stellen und den benennenden Behoerden liegt und nicht bei den Herstellern, interagieren Hersteller indirekt mit diesem Modul, da ihre Produktregistrierungen auf die fuer ihre Produkte ausgestellten Bescheinigungen verweisen muessen. Wenn eine Benannte Stelle eine Bescheinigung ausstellt, aendert, ergaenzt, aussetzt, wieder in Kraft setzt oder zurueckzieht, wird diese Information in EUDAMED erfasst und mit den entsprechenden Produktregistrierungen verknuepft. Hersteller sollten ueberpruefen, ob die in EUDAMED fuer ihre Produkte angezeigten Bescheinigungsinformationen korrekt und konsistent mit den physischen Bescheinigungen sind, die sie besitzen. Diskrepanzen zwischen den EUDAMED-Bescheinigungsdaten und den eigenen Aufzeichnungen des Herstellers koennen bei Marktueberwachungsaktivitaeten Rueckfragen seitens der zustaendigen Behoerden ausloesen. Das vierte Modul betrifft Klinische Pruefungen. Dieses Modul wird fuer die Einreichung von Antraegen auf klinische Pruefungen und fuer die Berichterstattung ueber die Ergebnisse klinischer Pruefungen verwendet. Gemaess MDR Artikel 62 bis 82 muessen Sponsoren klinischer Pruefungen ihre Antraege ueber EUDAMED einreichen, das dann eine koordinierte Bewertung durch die betreffenden Mitgliedstaaten ermoeglicht. Dieses Modul ist besonders relevant fuer Hersteller, die eine MDR-Zertifizierung fuer neuartige oder hoeher riskante Produkte anstreben, bei denen Daten aus klinischen Pruefungen erforderlich sind, um die Konformitaet mit den Grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nachzuweisen.
Das fuenfte Modul ist Vigilanz und klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF). Dieses Modul digitalisiert die Meldeverfahren fuer schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmassnahmen im Feld (FSCA), die derzeit ueber nationale Systeme abgewickelt werden. Gemaess der MDR sind Hersteller verpflichtet, schwerwiegende Vorkommnisse der zustaendigen Behoerde des Mitgliedstaats zu melden, in dem das Vorkommnis aufgetreten ist, und Sicherheitshinweise im Feld sowie periodische Zusammenfassungsberichte einzureichen. Wenn das Vigilanzmodul verbindlich wird, werden diese Meldungen ueber EUDAMED eingereicht, was eine grenzueberschreitende Sichtbarkeit und Koordination zwischen den zustaendigen Behoerden ermoeglicht. Das Modul deckt auch PMCF-Studienergebnisse ab und schafft eine Verbindung zwischen klinischer Post-Market-Evidenz und der urspruenglichen klinischen Bewertung, die der Konformitaetsbewertung des Produkts zugrunde lag. Fuer Hersteller erfordert der Uebergang zur EUDAMED-basierten Vigilanzberichterstattung Aktualisierungen ihrer Qualitaetsmanagementsystem-Verfahren, Schulungen des verantwortlichen Personals zur EUDAMED-Oberflaeche und die Integration von EUDAMED-Einreichungsworkflows in ihre bestehenden Post-Market-Surveillance- und Reklamationsbearbeitungsprozesse. Das sechste Modul ist die Marktueberwachung. Dieses Modul wird hauptsaechlich von zustaendigen Behoerden genutzt, um Informationen ueber ihre Marktueberwachungsaktivitaeten zu erfassen und zu teilen, einschliesslich Inspektionen, Feststellungen von Nichtkonformitaet und restriktiven Massnahmen. Waehrend Hersteller nicht direkt Daten in dieses Modul eingeben, koennen die hier erfassten Informationen sie direkt betreffen. Eine im Marktueberwachungsmodul erfasste Feststellung der Nichtkonformitaet ist fuer zustaendige Behoerden in allen Mitgliedstaaten sichtbar, was koordinierte Durchsetzungsmassnahmen ausloesen kann.
Der schrittweise Prozess der EUDAMED-Akteurregistrierung beginnt mit dem Zugang zum EUDAMED-Portal, das ueber die Website der Europaeischen Kommission erreichbar ist. Der Prozess umfasst mehrere separate Phasen, und Hersteller sollten einplanen, dass er von der Einleitung bis zum Abschluss mehrere Wochen dauert, insbesondere wenn sie sich zum ersten Mal registrieren. Der erste Schritt ist die Erstellung eines Benutzerkontos im EU-Login-System (ehemals ECAS), dem Authentifizierungsgateway fuer alle IT-Systeme der Europaeischen Kommission. Die benannte Person innerhalb der Herstellerorganisation muss ein EU-Login-Konto unter Verwendung ihrer beruflichen E-Mail-Adresse erstellen. Sobald das EU-Login-Konto eingerichtet ist, greift der Benutzer auf das EUDAMED-Akteurregistrierungsmodul zu und leitet eine neue Akteurregistrierung ein. Das System erfordert die Eingabe des rechtlichen Namens, der Adresse und der Identifikationsnummern der Organisation (wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder nationale Registrierungsnummer). Der Benutzer muss die Rolle des Akteurs angeben (Hersteller, Bevollmaechtigter, Importeur usw.) und die Angaben der Person, die fuer die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortlich ist, gemaess MDR Artikel 15 bereitstellen. Fuer Hersteller ausserhalb der EU leitet der Bevollmaechtigte die Registrierung im Namen des Herstellers ein und muss sowohl die Angaben des Herstellers als auch seine eigenen bereitstellen. Nach der Dateneingabe wird die Registrierung bei der zustaendigen Behoerde des Mitgliedstaats eingereicht, in dem der Akteur ansaessig ist (oder in dem der Bevollmaechtigte ansaessig ist). Die zustaendige Behoerde prueft die Registrierung, kann zusaetzliche Informationen oder Korrekturen anfordern und weist nach Validierung die SRN zu. Dieser Validierungsschritt ist kritisch und kann nicht umgangen werden. Hersteller sollten die Bearbeitungszeit der zustaendigen Behoerde einkalkulieren, die je nach Mitgliedstaat variiert, aber typischerweise zwischen zwei und sechs Wochen liegt.
Sobald die Akteurregistrierung abgeschlossen und die SRN zugewiesen ist, koennen Hersteller mit dem Prozess der Registrierung ihrer Produkte im UDI-/Produktregistrierungsmodul beginnen. Dieser Prozess erfordert sorgfaeltige Vorbereitung, da die an EUDAMED uebermittelten Daten praezise, vollstaendig und konsistent mit den Informationen in der technischen Dokumentation und auf der Kennzeichnung des Produkts sein muessen. Der erste Schritt ist die Erstellung des Basis-UDI-DI-Datensatzes fuer jedes Produktmodell. Die Basis-UDI-DI ist keine physische Kennung, die auf der Produktkennzeichnung erscheint; sie ist eine Datentraeger-Kennung innerhalb von EUDAMED, die alle UDI-DIs (Kennungen auf Verpackungsebene) fuer ein bestimmtes Produktmodell gruppiert. Der Hersteller muss seine UDI-Vergabestelle auswaehlen und den Basis-UDI-DI-Code eingeben, der bereits von der Vergabestelle bezogen worden sein sollte. Fuer jede Basis-UDI-DI gibt der Hersteller dann die erforderlichen Datenelemente ein: Produktname, Beschreibung, Risikoklassifizierung, bestimmungsgemaesser Zweck und die verschiedenen booleschen und kodierten Felder, die die Eigenschaften des Produkts beschreiben. Der Hersteller muss ausserdem die Produktregistrierung mit der entsprechenden Bescheinigung in EUDAMED verknuepfen (fuer Produkte, die die Beteiligung einer Benannten Stelle erfordern) und mit der SRN des Bevollmaechtigten (fuer Nicht-EU-Hersteller). Nach Erstellung des Basis-UDI-DI-Datensatzes registriert der Hersteller jede einzelne UDI-DI unter dieser Basis-UDI-DI. Jede UDI-DI repraesentiert eine spezifische Verpackungskonfiguration und traegt ihren eigenen Satz von Datenelementen, einschliesslich der Gebrauchseinheitskennung, der Verpackungsmenge und der Produktionskennungen. Die Daten fuer jede UDI-DI muessen konsistent sein mit dem, was an die UDI-Datenbank der entsprechenden Vergabestelle uebermittelt wird (GUDID fuer GS1 usw.). EUDAMED fuehrt automatisierte Validierungspruefungen der uebermittelten Daten durch, und Registrierungen, die die Validierung nicht bestehen, koennen nicht abgeschlossen werden, bis die Fehler behoben sind.
Datenqualitaet ist einer der anspruchsvollsten Aspekte der EUDAMED-Compliance und der Bereich, in dem Hersteller am haeufigsten auf Schwierigkeiten stossen. EUDAMED setzt eine Reihe von Geschaeftsregeln und Validierungspruefungen durch, die die Konsistenz, Vollstaendigkeit und das Format der uebermittelten Daten ueberpruefen. Haeufige Validierungsfehler umfassen Diskrepanzen zwischen der in der Produktregistrierung deklarierten Risikoklasse und dem angegebenen Konformitaetsbewertungsverfahren, Inkonsistenzen zwischen der Produktbeschreibung in EUDAMED und der Beschreibung auf der Konformitaetserklaerung, fehlende Pflichtfelder (insbesondere bei Produkten hoeherer Risikoklassen, bei denen mehr Datenelemente erforderlich sind), falsche Formatierung von UDI-Codes und das Versaeumnis, Produktregistrierungen mit gueltigen Bescheinigungen zu verknuepfen. Ueber die automatisierte Validierung hinaus fuehren zustaendige Behoerden auch manuelle Ueberpruefungen der EUDAMED-Daten im Rahmen ihrer Marktueberwachungsaktivitaeten durch. Behoerden haben berichtet, dass sie in fruehen EUDAMED-Einreichungen erhebliche Datenqualitaetsprobleme festgestellt haben, darunter generische oder nicht aussagekraeftige Produktbeschreibungen, falsche Klassifizierung und unvollstaendige Angaben zum bestimmungsgemaessen Zweck. Hersteller sollten die EUDAMED-Dateneingabe mit derselben Sorgfalt behandeln, die sie auf ihre technische Dokumentation anwenden. Die Informationen in EUDAMED sind faktisch eine oeffentlich zugaengliche Zusammenfassung des regulatorischen Status des Produkts, und Ungenauigkeiten oder Luecken koennen regulatorische Ueberpruefungen nach sich ziehen. Als Best Practice empfiehlt es sich, ein formelles EUDAMED-Datenmanagementverfahren innerhalb des QMS einzurichten, das Verantwortlichkeiten fuer die Dateneingabe, Ueberpruefung und Pflege definiert und die Datenquellen (technische Akte, Kennzeichnung, Konformitaetserklaerung) festlegt, aus denen die EUDAMED-Felder befuellt werden sollen.
Die Integration von EUDAMED-Prozessen in das bestehende Qualitaetsmanagementsystem des Herstellers ist nicht nur eine Best Practice, sondern eine praktische Notwendigkeit. Die MDR und die EN ISO 13485:2016 verlangen beide, dass regulatorische Aktivitaeten innerhalb des QMS kontrolliert werden. Konkret muss das QMS Verfahren fuer die Produktregistrierung und das UDI-Management, fuer die Vigilanzberichterstattung und fuer die Post-Market-Surveillance umfassen. Da EUDAMED zur verbindlichen Plattform fuer diese Aktivitaeten wird, muss das QMS aktualisiert werden, um EUDAMED-spezifische Workflows abzubilden. Dies umfasst die Festlegung, wer innerhalb der Organisation befugt ist, Daten an EUDAMED zu uebermitteln, welche Ueberpruefungs- und Freigabeschritte vor der Datenuebermittlung erforderlich sind, wie EUDAMED-Daten mit der technischen Dokumentation und Kennzeichnung synchron gehalten werden und wie Aenderungen an Produktregistrierungen (z. B. wenn ein Produkt modifiziert wird, wenn eine Bescheinigung erneuert wird oder wenn ein Produkt vom Markt genommen wird) verwaltet werden. Hersteller sollten auch die Auswirkungen auf ihre Dokumentenlenkungsverfahren beruecksichtigen. EUDAMED-Einreichungen erzeugen einen regulatorischen Nachweis, der rueckverfolgbar und pruefbar sein muss. Das QMS sollte festlegen, wie EUDAMED-Einreichungsbestaetigungen und SRN-/UDI-Aufzeichnungen gespeichert und mit den entsprechenden technischen Produktakten verknuepft werden. Fuer Hersteller mit ISO 13485-zertifiziertem QMS sollte die EUDAMED-Integration bei internen Audits und Managementbewertungen behandelt werden, um die laufende Compliance sicherzustellen. Benannte Stellen pruefen zunehmend die EUDAMED-Bereitschaft im Rahmen ihrer Konformitaetsbewertungsaudits, und ein Hersteller, der keinen systematischen Ansatz fuer das EUDAMED-Datenmanagement nachweisen kann, wird voraussichtlich Auditfeststellungen erhalten.
Einer der haeufigsten Fallstricke, auf die Hersteller waehrend der EUDAMED-Registrierung stossen, ist die Unterschaetzung der Komplexitaet und der Ressourcenanforderungen des Prozesses. Fuer einen Hersteller mit einem Portfolio von nur 50 Produkten, von denen jedes mehrere Verpackungskonfigurationen aufweist, kann die Anzahl der einzelnen EUDAMED-Datensaetze, die erstellt, ueberprueft und gepflegt werden muessen, in die Hunderte gehen. Jeder Datensatz erfordert praezise Daten aus der technischen Akte, und jede Aenderung am Produkt, seiner Klassifizierung, seiner Kennzeichnung oder seiner Bescheinigung loest eine entsprechende Aktualisierung in EUDAMED aus. Hersteller, die EUDAMED als einmalige Dateneingabeuebung und nicht als laufende Datenmanagementverantwortung betrachten, werden schnell in Rueckstand geraten. Ein weiterer haeufiger Fehler ist die Delegation der EUDAMED-Verantwortung an Personen, denen regulatorische Expertise fehlt. Die EUDAMED-Dateneingabe erfordert Arbeitskenntnisse der MDR-Klassifizierungsregeln, der UDI-Struktur, der Konformitaetsbewertungsverfahren und des Inhalts der technischen Dokumentation. Dateneingabefehler durch Personal ohne dieses Wissen sind schwer zu erkennen und koennen zu regulatorischer Nichtkonformitaet fuehren. Ein dritter haeufiger Fallstrick ist die mangelnde Koordination der EUDAMED-Registrierung mit dem Bevollmaechtigten. Fuer Nicht-EU-Hersteller spielt der Bevollmaechtigte eine entscheidende Rolle im EUDAMED-Prozess, sowohl als die Einrichtung, die die Registrierung des Herstellers einleitet, als auch als erforderliches Bindeglied in der Produktregistrierungskette. Fehlende Abstimmung zwischen Hersteller und Bevollmaechtigtem -- sei es hinsichtlich Dateninhalten, Zeitplanung oder Verantwortlichkeiten -- ist eine haeufige Ursache fuer Registrierungsverzoegerungen und -fehler.
Zu den weiteren Fallstricken gehoert die Vernachlaessigung der Aktualisierung von EUDAMED-Datensaetzen bei Aenderungen. Die MDR verlangt von Herstellern, ihre EUDAMED-Daten aktuell zu halten. Das bedeutet, dass bei Ausstellung einer neuen Bescheinigung, bei Umklassifizierung eines Produkts, bei Durchfuehrung einer Sicherheitskorrekturmassnahme im Feld oder wenn ein Produkt nicht mehr in Verkehr gebracht wird, die entsprechenden EUDAMED-Datensaetze innerhalb der in der Verordnung festgelegten Fristen aktualisiert werden muessen. Hersteller, die keinen systematischen Prozess fuer die Ueberwachung und Umsetzung dieser Aktualisierungen haben, riskieren veraltete oder ungenaue Daten in EUDAMED, was an sich eine Compliance-Feststellung darstellt und eine breitere Marktueberwachungspruefung ausloesen kann. Ein weiteres oft uebersehenes Thema ist der Umgang mit Legacy-Produkten waehrend der Uebergangszeit. Produkte, die auf der Grundlage von MDD- oder AIMDD-Bescheinigungen auf dem Markt sind und auf eine MDR-Zertifizierung umgestellt werden, haben spezifische EUDAMED-Anforderungen. Hersteller muessen sicherstellen, dass diese Produkte angemessen in EUDAMED abgebildet sind, einschliesslich ihres aktuellen regulatorischen Status und etwaiger anwendbarer Uebergangsbestimmungen. Das Zusammenspiel zwischen Legacy-Bescheinigungen, laufenden MDR-Antraegen und EUDAMED-Datenanforderungen ist komplex, und Hersteller sollten regulatorische Beratung einholen, wenn sie unsicher sind, wie sie bestimmte Szenarien handhaben sollen.
Fuer Hersteller, die in der Schweiz taetig sind, verdient die Beziehung zwischen EUDAMED und dem Schweizer Rechtsrahmen besondere Aufmerksamkeit. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und unterliegt nicht direkt der MDR. Allerdings hat die Schweiz ihre eigene Medizinproduktegesetzgebung mit der neuen Medizinprodukteverordnung (MepV) ueberarbeitet, die am 26. Mai 2021 in Kraft trat und das Schweizer Recht weitgehend an die EU-MDR angleicht. Gemaess der MepV betreibt Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, ein eigenes Produktregistrierungssystem. Die Schweiz hatte ein nationales Aequivalent zu EUDAMED entwickelt, ueblicherweise als Schweizer Datenbank fuer Medizinprodukte bezeichnet, um die Registrierung und Identifikation von auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebrachten Produkten zu unterstuetzen. Hersteller, die Produkte sowohl auf dem EU- als auch auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringen, muessen beide Systeme bewaeltigen, was bedeutet, Registrierungen in EUDAMED (fuer den EU-Marktzugang) aufrechtzuerhalten und die Swissmedic-Registrierungsanforderungen (fuer den Schweizer Marktzugang) zu erfuellen. Waehrend die Datenanforderungen aufgrund der regulatorischen Konvergenz zwischen MDR und MepV weitgehend abgestimmt sind, sind sie nicht identisch, und Hersteller muessen sich der Unterschiede bewusst sein. Zum Beispiel verlangt die Schweiz einen Schweizer Bevollmaechtigten (CH-REP) fuer Nicht-Schweizer Hersteller, was eine separate Rolle vom EU-Bevollmaechtigten darstellt. Auch die UDI-Anforderungen sind abgestimmt, werden aber unabhaengig verwaltet. Hersteller sollten parallele Registrierungsworkflows fuer den EU- und Schweizer Marktzugang einrichten und sicherstellen, dass ihr QMS beide Pflichtensets abdeckt.
Das Abkommen ueber die gegenseitige Anerkennung (Mutual Recognition Agreement, MRA) zwischen der Schweiz und der EU fuer Medizinprodukte, das historisch den Marktzugang erleichtert hat, wurde nicht aktualisiert, um die MDR abzudecken. Das bedeutet, dass die vereinfachten Verfahren, die es Schweizer Herstellern zuvor ermoeglichten, ohne zusaetzliche Anforderungen auf den EU-Markt zuzugreifen (und umgekehrt), fuer Produkte unter der MDR nicht mehr gelten. Schweizer Hersteller, die in die EU exportieren, muessen nun einen EU-Bevollmaechtigten bestellen, eine MDR-Zertifizierung von einer EU-benannten Benannten Stelle erhalten und die EUDAMED-Pflichten vollumfaenglich erfuellen -- wie jeder andere Nicht-EU-Hersteller auch. Umgekehrt muessen EU-Hersteller, die Produkte auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringen, die Swissmedic-Anforderungen erfuellen, einschliesslich der Bestellung eines Schweizer Bevollmaechtigten. Diese duale Compliance-Belastung ist eine wesentliche Ueberlegung fuer Hersteller in der Schweiz und der breiteren DACH-Region und unterstreicht die Bedeutung einer klaren regulatorischen Strategie, die von Anfang an beide Jurisdiktionen adressiert. Hersteller, die bereits fuer den EU-Marktzugang in EUDAMED registriert sind, haben einen Vorsprung in Bezug auf die Datenvorbereitung, da ein Grossteil der von Swissmedic geforderten Produktinformationen die EUDAMED-Datenelemente widerspiegelt. Die administrativen Prozesse und Einreichungsplattformen sind jedoch getrennt, und Hersteller muessen beide unabhaengig voneinander verwalten.
Die UDI-DI-Einreichungsanforderungen in EUDAMED verdienen eine detaillierte Betrachtung, da die UDI-Compliance einer der operativ anspruchsvollsten Aspekte der MDR ist. Das UDI-System, wie in MDR Artikel 27 und Anhang VI Teil C definiert, verlangt, dass jedes auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Medizinprodukt eine UDI auf seiner Kennzeichnung und auf allen hoeheren Verpackungsebenen traegt. Die UDI besteht aus zwei Komponenten: der UDI-DI (Produktkennung), die das spezifische Produkt und seinen Hersteller identifiziert, und der UDI-PI (Herstellungskennung), die die Produktionseinheit identifiziert, einschliesslich Elementen wie Chargennummer, Seriennummer, Verfallsdatum und Herstellungsdatum. Die UDI-DI muss sowohl an das EUDAMED-UDI-/Produktregistrierungsmodul als auch an die UDI-Datenbank der vom Hersteller gewaehlten Vergabestelle uebermittelt werden. In EUDAMED umfasst die UDI-DI-Datenuebermittlung alle in Anhang VI Teil B spezifizierten Datenelemente, die die identifizierenden, kommerziellen und regulatorischen Merkmale des Produkts umfassen. Die Einreichung muss das Produkt so genau wiedergeben, wie es auf dem Markt in Verkehr gebracht wird, einschliesslich aller anwendbaren Varianten und Verpackungskonfigurationen. Fuer Produkte mit mehreren Verpackungsebenen (z. B. Gebrauchseinheit, Innenkarton, Umkarton, Versandbehaelter) erfordert jede Verpackungsebene eine eigene UDI-DI und eine entsprechende EUDAMED-Registrierung. Der Umsetzungszeitplan fuer UDI-Pflichten wurde nach Produktklasse gestaffelt, wobei Klasse-III- und implantierbare Produkte den fruehesten Fristen unterliegen und Klasse-I-Produkte spaeteren Fristen. Mit dem verbindlichen EUDAMED-Datum im Mai 2026 sollten jedoch alle Hersteller unabhaengig von der Produktklasse auf die vollstaendige UDI-Compliance hinarbeiten.
Fuer Hersteller, die den EUDAMED-Registrierungsprozess noch nicht begonnen haben, ist die Situation dringend, aber nicht unumkehrbar. Der Schluessel liegt darin, sofort zu handeln und den Prozess strukturiert und priorisiert anzugehen. Der empfohlene Zeitplan fuer einen Hersteller, der bei Null startet, ist wie folgt. In den ersten zwei Wochen sollte der Hersteller eine interne Bestandsaufnahme aller auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Produkte durchfuehren, einschliesslich ihrer Klassifizierung, anwendbaren Bescheinigungen und des aktuellen UDI-Status. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage fuer alle nachfolgenden EUDAMED-Aktivitaeten. Parallel dazu sollte der Hersteller die interne EUDAMED-verantwortliche Person oder das Team identifizieren und benennen und sicherstellen, dass die Personen ueber die notwendigen regulatorischen Kenntnisse und den Systemzugang verfuegen. Waehrend der Wochen drei und vier sollte der Hersteller den Akteurregistrierungsprozess in EUDAMED einleiten. Dies erfordert ein EU-Login-Konto, die Vorbereitung der Organisationsdaten und die Einreichung der Registrierung bei der zustaendigen Behoerde. Der Hersteller sollte ausserdem seinen Bevollmaechtigten (sofern zutreffend) kontaktieren, um den Registrierungsprozess zu koordinieren. Von Woche fuenf bis zwoelf sollte sich der Hersteller auf die Vorbereitung und Einreichung von Produktregistrierungen im UDI-/Produktregistrierungsmodul konzentrieren. Dies ist die zeitintensivste Phase und erfordert die Extraktion von Daten aus technischen Akten, Kennzeichnungen und Konformitaetserklaerungen fuer jedes Produkt im Portfolio. Hersteller sollten Produkte hoeherer Risikoklassen (Klasse III, Klasse IIb) und Produkte mit der hoechsten kommerziellen Bedeutung priorisieren. Von Woche zwoelf bis zwanzig sollte der Hersteller die verbleibenden Produktregistrierungen abschliessen, die Genauigkeit aller uebermittelten Daten ueberpruefen und die laufenden Datenmanagementverfahren innerhalb des QMS etablieren. Dieser Zeitplan geht von einem mittelgrossen Portfolio und einer dedizierten Regulatory-Affairs-Ressource aus. Hersteller mit groesseren Portfolios oder begrenzten internen Ressourcen sollten einen laengeren Zeitplan einplanen oder externe regulatorische Unterstuetzung in Anspruch nehmen.
Die praktische Vorbereitung auf die EUDAMED-Compliance geht ueber den Registrierungsprozess selbst hinaus. Hersteller sollten sicherstellen, dass ihre technische Dokumentation in Ordnung ist, da die EUDAMED-Daten mit der technischen Akte uebereinstimmen muessen. Jegliche Diskrepanzen zwischen den Produktinformationen in EUDAMED und den Informationen in der technischen Dokumentation, der Konformitaetserklaerung oder der Produktkennzeichnung werden bei Ueberpruefungen durch zustaendige Behoerden und Audits durch Benannte Stellen beanstandet. Wichtige Dokumente, die ueberprueft und abgeglichen werden muessen, umfassen die Risikoklassifizierungsbegruendung (sicherstellen, dass die in EUDAMED deklarierte Klasse mit der in der technischen Akte dokumentierten Klassifizierung uebereinstimmt), die Zweckbestimmung (sicherstellen, dass die EUDAMED-Beschreibung mit der Zweckbestimmung in der technischen Dokumentation und in der Gebrauchsanweisung uebereinstimmt), die Bescheinigungsdetails (sicherstellen, dass die Nummer der Benannten Stelle, die Bescheinigungsnummer und der Geltungsbereich zwischen EUDAMED und der physischen Bescheinigung uebereinstimmen) und die UDI-Zuweisungen (sicherstellen, dass die in EUDAMED registrierten UDI-DIs mit denen auf den Produktkennzeichnungen und in der UDI-Datenbank uebereinstimmen). Hersteller sollten ausserdem ihre Post-Market-Surveillance-Verfahren ueberpruefen, um sich auf den Uebergang zur EUDAMED-basierten Vigilanzberichterstattung vorzubereiten. Das bedeutet, verantwortliches Personal mit der Oberflaeche des Vigilanzmoduls vertraut zu machen, Verfahrensdokumente zu aktualisieren, um auf EUDAMED-Meldeablaeufe zu verweisen, und Zeitplaene fuer die Vorkommnismeldung festzulegen, die den EUDAMED-Einreichungsprozess beruecksichtigen.
Das EUDAMED-System hat auch Auswirkungen auf die Lieferkette und den kommerziellen Betrieb des Herstellers. Haendler und Importeure haben gemaess MDR eigene EUDAMED-Pflichten, einschliesslich der Anforderung zu ueberpruefen, ob der Hersteller und das Produkt in EUDAMED registriert sind, bevor ein Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Das bedeutet, dass das Versaeumnis eines Herstellers, sich in EUDAMED zu registrieren, nicht nur den Hersteller selbst betrifft, sondern auch die Vertriebskette blockieren kann. Haendler und Importeure, die nicht registrierte Produkte auf dem Markt bereitstellen, verstossen ihrerseits gegen die MDR. Hersteller sollten ihren Vertriebspartnern proaktiv ihren EUDAMED-Registrierungsstatus mitteilen und sicherstellen, dass SRN-Nummern und Basis-UDI-DIs den relevanten Parteien in der Lieferkette zur Verfuegung gestellt werden. Fuer Hersteller, die ueber mehrere Bevollmaechtigte in verschiedenen Mitgliedstaaten operieren oder die ueber komplexe Vertriebsnetze verfuegen, erfordert die Koordination der EUDAMED-Daten entlang der Lieferkette einen systematischen Ansatz und klare vertragliche Vereinbarungen.
Aus datenschutzrechtlicher Perspektive sollten Hersteller sich bewusst sein, dass bestimmte an EUDAMED uebermittelte Informationen oeffentlich zugaenglich sind. Die MDR legt fest, dass Informationen ueber registrierte Produkte, einschliesslich Produktname, Herstellername, Basis-UDI-DI, Risikoklasse und Bescheinigungsstatus, der Oeffentlichkeit ueber die oeffentliche EUDAMED-Website zugaenglich gemacht werden. Diese Transparenz ist ein Kernziel der Verordnung, da sie es Angehoerigen der Gesundheitsberufe, Patienten und anderen Interessengruppen ermoeglicht, auf zuverlaessige Informationen ueber die auf dem Markt befindlichen Produkte zuzugreifen. Hersteller sollten jedoch die Daten, die sie an EUDAMED uebermitteln, unter Beruecksichtigung dieser oeffentlichen Sichtbarkeit pruefen. Kommerziell sensible Informationen sollten nicht in Freitextfelder aufgenommen werden, und Produktbeschreibungen sollten professionell formuliert und praezise sein, da sie oeffentlich mit der Marke des Herstellers in Verbindung gebracht werden. Zustaendige Behoerden, Benannte Stellen und die Kommission haben Zugang zu zusaetzlichen nicht oeffentlichen Daten innerhalb von EUDAMED, einschliesslich Vigilanzberichten und Marktueberwachungsergebnissen. Der EUDAMED-Datenschutzrahmen unterliegt der EU-Datenschutzgesetzgebung, aber Hersteller sollten sicherstellen, dass ihre eigenen Datenmanagementpraktiken sowohl den EUDAMED-Anforderungen als auch den anwendbaren Datenschutzvorschriften, einschliesslich der DSGVO, entsprechen.
Das Zusammenspiel zwischen EUDAMED und dem breiteren MDR-Compliance-Oekosystem sollte nicht uebersehen werden. EUDAMED ist kein isoliertes IT-System; es ist ein integraler Bestandteil des Rechtsrahmens, der Hersteller, Benannte Stellen, zustaendige Behoerden und die Europaeische Kommission verbindet. In EUDAMED eingegebene Daten fliessen in regulatorische Entscheidungsprozesse, Marktueberwachungsaktivitaeten und Mechanismen der oeffentlichen Transparenz ein. Die Qualitaet und Aktualitaet der EUDAMED-Daten beeinflusst unmittelbar die regulatorische Stellung des Herstellers. Ein Hersteller mit vollstaendigen, praezisen und aktuellen EUDAMED-Daten demonstriert regulatorische Reife und Engagement fuer Compliance. Umgekehrt signalisiert ein Hersteller mit unvollstaendigen, ungenauen oder veralteten EUDAMED-Daten potenzielle Compliance-Schwaechen, die eine verstaerkte regulatorische Ueberpruefung nach sich ziehen koennen. Da EUDAMED reift und zustaendige Behoerden ausgefeiltere Datenanalysefaehigkeiten entwickeln, wird die Datenbank zunehmend als Instrument fuer eine risikobasierte Marktueberwachung eingesetzt, bei der Datenmuster und Anomalien in EUDAMED gezielte Inspektionen und Durchsetzungsmassnahmen ausloesen. Hersteller, die jetzt in ein robustes EUDAMED-Datenmanagement investieren, werden besser positioniert sein, um diese sich weiterentwickelnde regulatorische Landschaft zu navigieren.
EUDAMED dient auch als entscheidendes Instrument fuer die Post-Market-Surveillance-Koordination innerhalb der Europaeischen Union. Sobald das Vigilanzmodul vollstaendig betriebsbereit und verbindlich ist, werden alle Meldungen ueber schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmassnahmen im Feld gleichzeitig fuer zustaendige Behoerden in allen Mitgliedstaaten sichtbar sein. Dies stellt einen grundlegenden Wandel gegenueber dem aktuellen System dar, in dem Vorkommnisberichte an einzelne Mitgliedstaaten uebermittelt werden und der grenzueberschreitende Informationsaustausch von der manuellen Koordination zwischen den Behoerden abhaengt. Fuer Hersteller bedeutet dies, dass ein in einem Mitgliedstaat gemeldetes schwerwiegendes Vorkommnis unmittelbar fuer die Behoerden aller anderen Mitgliedstaaten sichtbar sein wird, in denen das Produkt vermarktet wird. Hersteller muessen sicherstellen, dass ihre Vigilanzberichterstattung konsistent, zeitnah und umfassend ist, da etwaige Luecken oder Inkonsistenzen im gesamten europaeischen Regulierungsnetzwerk sichtbar werden. Die PMCF-Komponente des Vigilanzmoduls wird es den Behoerden ausserdem ermoeglichen, die klinische Post-Market-Evidenz zu ueberpruefen, die Hersteller generieren, und somit eine zusaetzliche Ebene der Aufsicht ueber die fortlaufende Sicherheit und Leistungsfaehigkeit von Produkten auf dem Markt bieten.
Fuer Organisationen mit komplexen Produktportfolios, die mehrere Produktklassen, Therapiebereiche und Marktkonfigurationen umfassen, ist eine phasenweise EUDAMED-Implementierungsstrategie ratsam. Anstatt alle Produkte gleichzeitig zu registrieren, sollten Hersteller ihre EUDAMED-Aktivitaeten auf Basis einer Kombination aus regulatorischem Risiko und kommerzieller Bedeutung priorisieren. Klasse-III-Produkte und implantierbare Klasse-IIb-Produkte sollten zuerst registriert werden, da diese der strengsten regulatorischen Aufsicht unterliegen und am ehesten Gegenstand einer Ueberpruefung durch zustaendige Behoerden sind. Produkte, die Gegenstand laufender Konformitaetsbewertungen durch Benannte Stellen sind, sollten ebenfalls priorisiert werden, da Benannte Stellen zunehmend erwarten, die EUDAMED-Registrierung als Teil des Zertifizierungsprozesses zu sehen. Legacy-Produkte, die auf der Grundlage von Uebergangsbestimmungen auf dem Markt sind, sollten mit klar angegebenem aktuellem regulatorischem Status registriert werden. Neue Produkte, die auf den Markt kommen, sollten die EUDAMED-Registrierung von Anfang an in den Produkteinfuehrungsprozess integriert haben. Waehrend dieser phasenweisen Implementierung sollte der Hersteller ein Master-Produktregister fuehren, das den EUDAMED-Status jedes Produkts nachverfolgt und als einzige Quelle der Wahrheit fuer die EUDAMED-Compliance-Position der Organisation dient.
Auch die technische Infrastruktur fuer die EUDAMED-Interaktion verdient Beachtung. Waehrend EUDAMED eine webbasierte Benutzeroberflaeche fuer die manuelle Dateneingabe bereitstellt, koennen Hersteller mit grossen Produktportfolios von der Nutzung der EUDAMED-System-zu-System-Schnittstelle (S2S) profitieren, die einen automatisierten Datenaustausch zwischen den internen Systemen des Herstellers und EUDAMED ermoeglicht. Die S2S-Schnittstelle verwendet XML-basierte Nachrichtenformate und erfordert eine technische Implementierung, kann aber den manuellen Aufwand fuer die Pflege von EUDAMED-Registrierungen bei grossen Portfolios erheblich reduzieren. Hersteller, die den S2S-Ansatz in Erwaegung ziehen, sollten ihre IT-Teams fruehzeitig in den Planungsprozess einbeziehen, da die Integration Entwicklungsaufwand, Tests und Validierung erfordert. Die Europaeische Kommission stellt technische Spezifikationen und Testumgebungen fuer die S2S-Schnittstelle zur Verfuegung, und Hersteller sollten diese Ressourcen waehrend ihrer Implementierungsplanung nutzen. Fuer Hersteller mit kleineren Portfolios ist die webbasierte Oberflaeche ausreichend, aber auch bei manueller Dateneingabe kann die Verwendung standardisierter Datenvorlagen und interner Checklisten die Effizienz und Genauigkeit erheblich verbessern.
Swiss MPC unterstuetzt Medizinproduktehersteller waehrend des gesamten EUDAMED-Registrierungsprozesses -- von der anfaenglichen Bereitschaftsbewertung und Akteurregistrierung bis hin zur vollstaendigen UDI-DI-Datenuebermittlung und dem laufenden Datenmanagement. Unser Regulatory-Affairs-Team verfuegt ueber praktische Erfahrung mit dem EUDAMED-System ueber alle Produktklassen hinweg und kann gezielte Unterstuetzung fuer Hersteller bieten, die ihre EUDAMED-Compliance vor dem verbindlichen Stichtag im Mai 2026 beschleunigen muessen. Ob Sie eine Lueckenanalyse Ihrer aktuellen EUDAMED-Bereitschaft benoetigen, Unterstuetzung bei der Vorbereitung und Einreichung von Produktregistrierungen oder Beratung zur Integration von EUDAMED-Workflows in Ihr Qualitaetsmanagementsystem -- unsere Berater arbeiten an Ihrer Seite, um praktische, effiziente Ergebnisse zu liefern. Fuer Hersteller, die auch die parallelen Schweizer Registrierungsanforderungen bewaeltigen muessen, sind wir durch unseren Hauptsitz in Cham, Schweiz, und unsere tiefe Vertrautheit mit sowohl dem EU- als auch dem Schweizer Rechtsrahmen bestens positioniert, um eine koordinierte, jurisdiktionsuebergreifende Unterstuetzung zu bieten. Kontaktieren Sie uns unter info@swissmpc.com oder ueber unsere Website, um Ihre EUDAMED-Bereitschaft zu besprechen.
Dr. Martin Walter
CEO & Managing Partner
Geschrieben von Dr. Martin Walter bei Swiss MPC.
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